TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10472059
Letzte Woche:
40699
Diese Woche:
16489
Besucher Heute:
3178
Gerade Online:
129


Ihre IP:
3.129.247.196
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Pastor Prof. Thomas Vogel aus Timmendorfer Strand äussert sich zur neuen Bäderregelung

Pastor Vogel

Runder Tisch einigt sich auf Eckpunkte für eine neue Bäderregelung - Wirtschaftsminister Meyer: „Gute Lösung für alle Beteiligten"

Kiel/Timmendorfer Strand. Jetzt ist es amtlich: Schleswig-Holstein bekommt eine neue Bäderregelung. Die Zahl der Sonntage, an denen Geschäfte in Urlaubsorten wie Timmendorfer Strand öffnen dürfen, wird im Herbst und Winter reduziert. Aber auch die jeweilige Öffnungszeit wird um zwei Stunden gekürzt. Bei der Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der sogenannten Bäderregelung in Schleswig-Holstein wurde am 29. Januar im Rahmen eines Runden Tisches mit Vertretern der Kirchen, der Kammern, der Gewerkschaften und der Verbände ein Kompromiss erreicht.

„Es ist uns gelungen, Eckpunkte für eine neue Bäderverordnung festzulegen. Alle Beteiligten sind dabei jeweils einen großen Schritt aufeinander zu gegangen“, sagte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer im Anschluss an die Sitzung.

Pastor Prof. Thomas Vogel aus Timmendorfer Strand, Beauftragter für Kirche und Tourismus im Kirchenkreis Ostholstein, erklärt dazu gegenüber TiNi24.de: „Es ist zu begrüßen, dass zur Bäderregelung in Kiel zwischen Landesregierung, Kirchenleitungen und Gewerkschaften eine Lösung am Verhandlungstisch mit allen Beteiligten gefunden worden ist. Jeder demokratische Kompromiss ist besser als eine Klage, die Entscheidungen aus der Hand gibt und deren Ergebnis die noch eingeschränktere mecklenburgische Regelung hätte sein können. Dass Kompromisse nicht nur die jeweils eigene Vorstellung abbilden, liegt in der Natur der Sache. Aus touristisch geprägten Kirchengemeinden an Ost- und Nordsee hatte es anhaltend demokratischen Widerspruch gegen die Klageabsicht der Kirchenleitungen gegeben. Stets war eine maßvolle Verhandlungslösung angemahnt worden. Für mich ist die Bäderregelung eine wichtige Facette von Gastfreundschaft, die gut in die Sonntagskultur passt und auch dem kirchlichen Leben zugute kommt."

Inhalt der Eckpunkte im Einzelnen:

- Alle Orte, die die künftige Bäderverordnung in Anspruch nehmen können, werden gleich behandelt. Eine Form der Kategorisierung der Orte wird es nicht geben. Die Anzahl der Orte wird nicht angetastet.

- Die sonntägliche Öffnungszeit wird von jetzt 8 Stunden auf 6 Stunden im Zeitrahmen von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr reduziert. Die jeweilige tatsächliche Öffnungszeit kann in den einzelnen Orten auch in Abstimmung mit den Kirchen festgelegt werden.

- Die Saison wird auf den Zeitraum von 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober festgelegt. Speziellen Bedürfnissen der Orte in der künftig ausgenommenen Zeit, wie z.B. Biikebrennen, kann durch die Möglichkeit der Sonntagsöffnung aus besonderem Anlass an bis zu zwei Sonntagen im Jahr, die nach dem Ladenöffnungszeitengesetz parallel zur Bäderregelung besteht, Rechnung getragen werden. [1]

- Eine Begrenzung der Verkaufsfläche wird es nicht geben, d.h. große Geschäfte werden nicht automatisch von der Sonntagsöffnung ausgeschlossen.

- Bei dem zugelassenen Warensortiment bleibt es bei Waren- des täglichen Ge- und Verbrauchs. Dazu gehören insbesondere Waren des touristischen Bedarfs. Ausdrücklich ausgeschlossen wird eine Öffnung von Möbelhäusern, Autohäusern, Baumärkten und Märkten für große Elektronikgroßgeräte.

- Um tatsächlich dauerhaften Rechtsfrieden und langfristige Planungssicherheit zu erlangen, hat man sich zudem darauf verständigt, die Bäderregelung für zunächst fünf Jahre festzuschreiben, mit der Option diese für fünf weitere Jahre zu verlängern.

Nach den Worten des Ministers sei dieser Kompromiss eine gute Lösung für alle Beteiligten. Es seien sowohl die Interessen der Wirtschaft und des Tourismus sowie die der Kirchen und der Gewerkschaften angemessen berücksichtigt worden und stellten eine Planungssicherheit von zehn Jahren dar. „Damit wird auf längere Sicht Rechtssicherheit entstehen“, so Meyer.

Geplant sei, bis zum 15. März die konkrete Formulierung der neuen Verordnung abzustimmen und die neue Regelung bis Ende April zu verkünden. Die Kirchen haben zugesichert, danach ihren Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht Schleswig formal zurücknehmen. Inkrafttreten werde die neue Bäderverordnung dann mit Beginn des 17. Dezembers 2013.

[1] Für Orte, die nicht der Bäderregelung unterliegen, besteht weiterhin die Möglichkeit an bis zu vier Sonntagen gemäß Ladenöffnungszeitengesetz zu öffnen. (PM/red.)

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Pastor Thomas Vogel: "Jeder demokratische Kompromiss ist besser als eine Klage." (Foto: privat)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich!

Nachricht vom 30.1.13 10:45

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 09. Mai 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.