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"Amokfahrt" am Skandinavienkai in Travemünde: Betrunkener Gabelstapler-Fahrer zerstört mehrere Fahrzeuge

Skandinavienkai

Travemünde. Gegen 0.18 Uhr nahm ein betrunkener Mann am frühen Sonntagmorgen, dem 29. Oktober, auf dem Terminalgelände des Lübecker Skandinavienkai einen Gabelstapler in Betrieb und beschädigte damit zahlreiche Fahrzeuge.

Von der Regionalleitstelle der Lübecker Polizei wurden sechs Funkstreifenwagen zum Einsatzort entsandt. Um 0.35 Uhr gelang es der Besatzung eines Funkwagens aus Kücknitz auf den 32-Tonnen-Stapler zu klettern. Unter Androhung der Anwendung von Pfefferspray und unter Einsatz einfacher körperlicher Gewalt gelang es den Beamten, den Fahrer über die Fahrzeugleiter zu Boden zu bringen und dort zu fixieren.

Der aus dem osteuropäischen Raum stammende, 28-jährige Mann wurde dem Polizeigewahrsam zugeführt. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen vorläufigen Wert von 1,14 Promille. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde zur Klärung der Beweggründe des Mannes ein Dolmetscher hinzugezogen.

Bisherigen Erkenntnissen der Polizei zufolge wurden durch die Aktion des Mannes circa vierzig Fahrzeuge, darunter auch hochwertige Neufahrzeuge, beschädigt oder zerstört. Der entstandene Schaden dürfte im einstelligen Millionenbereich liegen.

Die Staatsanwaltschaft hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls heute zurückgenommen, da die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorlagen. Durch weitere Ermittlungen konnte die Identität des Beschuldigten sicher geklärt werden. Er verfügt über einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle in Polen. Der Haftgrund der Fluchtgefahr war daher nicht zu begründen.

Über den weiteren Antrag auf Verhängung eines vorläufigen Fahrverbotes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland muss das Gericht noch entscheiden.

Hinweis von Dr. Ulla Hingst, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck, und Dierk Dürbrook, Pressesprecher derPolizeidirektion Lübeck: "Gemäß § 111a StPO kann das Gericht die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe dafür vorhanden sind, dass dem Beschuldigten später in der Hauptverhandlung die Fahrerlaubnis gem. § 69a StGB entzogen werden wird.

Bei Führerscheinen, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt worden sind, wird in diesem Fall gem. § 111a Abs. 6 StPO ein Sperrvermerk erteilt, der die Wirkung eines vorläufigen Fahrverbotes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat (sofern der Inhaber des Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Inland hat)." (PM/R.K.)

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Der betrunkene Mann hinterlässt nach seiner „Amokfahrt“ ein wahres „Schlachtfeld“ am Skandinavienkai. (Foto: Eknad)

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Nachricht vom 30.10.17 18:00

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Sonntag, 28. April 2024

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