Kreis Ostholstein: Neue Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung veröffentlicht
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Ostholstein. Der Kreis Ostholstein hat am 29. November 2020 eine neue Allgemeinverfügung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlassen. Diese ersetzt die Allgemeinverfügung vom 04.11.2020.
Im Vorfeld der vorliegenden Allgemeinverfügung hat sich der Kreis erneut mit den Kommunen abgestimmt, um zu gewährleisten, dass die Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Dabei hat sich gezeigt, dass inzwischen in gewissen Bereichen – zumindest zeitweise – das Abstandsgebot ohne Probleme eingehalten werden kann.
Infolge der übrigen Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere der Tourismusbeschränkungen, hat sich das Fußgängeraufkommen in diesen Bereichen deutlich verringert. Hier ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckungen nicht mehr erforderlich. In einigen wenigen Fällen musste jedoch die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, geringfügig ausgeweitet werden.
Die Anlage zu dieser Allgemeinverfügung wurde an diese neuen Erkenntnisse angepasst und so weiterhin eine differenzierte, an den örtlichen Gegebenheiten ausgerichtete Regelung sichergestellt.
Veränderungen gibt es unter anderem auf Fehmarn, in Heiligenhafen, Lensahn, Neustadt in Holstein und Timmendorfer Strand.
Die Allgemeinverfügung mit Geltung vom 30.11.2020 sowie die dazugehörige Anlage sind auf der Webseite des Kreises veröffentlicht. (PM/R.K./Beispielfoto: René Kleinschmidt/Archiv)
LINK-TIPP:
https://www.kreis-oh.de/Service-Navigation/Start/Corona-Virus-aktuell.php?object=tx%2C2454.18444&ModID=7&FID=2454.18562.1&NavID=2454.255
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