G7-Außenministertreffen in Weißenhaus: Kreis Ostholstein jetzt auch Versammlungsbehörde für Küstengewässer
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Kreis Ostholstein und Kreis Plön untersagen Jagdausübung rund um das G7-Außenministertreffen
Ostholstein. Im Zuge des bevorstehenden G7-Außenministertreffens in Weißenhäuser Strand vom 12. bis 14. Mai hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung den Kreis Ostholstein als örtlich zuständige Behörde für die Durchführung von versammlungsrechtlichen Maßnahmen auf der Ostsee für diesen Zeitraum bestimmt. Aus diesem Grund liegt die Zuständigkeit für Versammlungen im Bereich Weißenhaus und Umgebung einschließlich des Küstengewässers vorübergehend vollständig in der Hand der ostholsteinischen Versammlungsbehörde.
Für den Fall, dass eine Versammlung daher auf der Ostsee in inhaltlichem Zusammenhang mit dem G7-Außenministertreffen für die Zeit vom 12. bis 14. Mai steht, ist die erforderliche Anmeldung durch die Veranstaltenden dieser Versammlung beim Kreis Ostholstein als Versammlungsbehörde vorzunehmen, nicht beim Ministerium.
Informationen zur Anmeldung von Versammlungen sind auf den Seiten der Kreisverwaltung unter www.kreis-oh.de zu finden.
Kreis Ostholstein und Kreis Plön untersagen Jagdausübung rund um das G7-Außenministertreffen
Aufgrund der beabsichtigten Sicherheitsmaßnahmen um den Ort des G7-Außenministertreffens, haben der Kreis Ostholstein und der Kreis Plön jegliche Form der Jagdausübung vom 11. Mai, 9 Uhr, bis 14. Mai, 22 Uhr, in einem Umkreis von 10 Kilometer um den Veranstaltungsort der G7-Außenministerkonferenz in Schloss Weißenhaus mit sofortiger Vollziehung untersagt.
Die Allgemeinverfügung für den im Kreis Ostholstein liegenden Bereich einschließlich der Lagekarte und der Liste der betroffenen Jagdbezirke steht auf den Seiten des Kreises Ostholstein unter www.kreis-oh.de unter der Rubrik Bekanntmachungen zur Verfügung.
Die Allgemeinverfügung für den im Kreis Plön liegenden Bereich einschließlich der Lagekarte und der Liste der betroffenen Jagdbezirke steht auf den Seiten des Kreises Plön unter www.kreis-ploen.de unter der Rubrik Bekanntmachungen zur Verfügung. (PM/R.K.)
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