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Erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen im Kreis Ostholstein wegen "Bewegungsfahrten" vom 8. bis 12. Januar

Kreiswappen

Schleswig-Holsteiner müssen sich landesweit wegen angekündigter Proteste am Montag auf erhebliche Behinderungen einstellen

Eutin/Ostholstein. Der Kreis Ostholstein weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass in der kommenden Woche ab Montag, dem 8. Januar 2024, aufgrund von groß angelegten Bewegungsfahrten, unter anderem mit landwirtschaftlichen und anderen Großfahrzeugen, mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen im Kreisgebiet zu rechnen ist.

Konkret werden folgende Bereiche betroffen sein:

Am 8. und 9. Januar 2024, jeweils von 5 bis 20 Uhr: Die B 501 Höhe Merkendorf, Altenkrempe, Neustadt i.H. inkl. der Innenstadt sowie die L 309 Richtung Pönitz.

Am 8. und 9. Januar 2024, jeweils von 13 bis 20 Uhr: Der Bereich Lensahn Richtung Cismar, Grömitz, Bliesdorf sowie die B 501.

Vom 8. bis 12. Januar 2024, jeweils von 5 bis 20 Uhr:

- Der Bereich Ahrensbök Richtung Scharbeutz auf der B 432 sowie in Scharbeutz Höhe des Fachmarktzentrums sowie Ahrensbök auf der B 432 Richtung Gnissau.

- Stockelsdorf Richtung Ahrensbök über Braack nach Eutin sowie die Innenstadt von Eutin.

- Seeretz, Techau, Ratekau, Pönitz (L 309).

Die Bewegungsfahrten werden jeweils in beide Richtungen verkehren. Die an den Bewegungsfahrten teilnehmenden Fahrzeuge werden von den Teilnehmenden vermutlich durch rot-weiß-gestreiftes Absperrband kenntlich gemacht. (PM/R.K.)

Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner müssen sich landesweit wegen angekündigter Proteste am Montag auf erhebliche Behinderungen einstellen

KIEL. In ganz Schleswig-Holstein wird es morgen (Montag, 8. Januar 2024) voraussichtlich zu erheblichen Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Im Zusammenhang mit bundesweiten Protesten und Demonstrationen der Landwirte gegen die Politik der Bundesregierung müssen aller Voraussicht nach auch die Autofahrerinnen und Autofahrer überall im Land mit zum Teil erheblichen Verzögerungen rechnen. Bei den zuständigen Versammlungsbehörden – den Kreisen und kreisfreien Städten – sind zahlreiche Aktionen angezeigt worden. Diese Aktionen reichen von Kolonnenfahrten, Schlepperkonvois, Sternfahrten, Mahnwachen bis zu Blockaden von Autobahnauffahrten.

„Ich kann den Unmut der Landwirtinnen und Landwirte bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen. In unserer Demokratie sind weitreichende Rechte für Demonstrationen und Protestaktionen verankert. Und das ist das Wesen unserer Demokratie, dass Verärgerung und Unmut auch durch Demonstrationen ausgedrückt werden dürfen“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. „Die bloße Zahl der für morgen angezeigten Aktionen und deren geplantes Ausmaß werden die Geduld der Bevölkerung auf eine harte Probe stellen. Die Verantwortlichen sollten jederzeit die Einschnitte für die Bevölkerung bedenken und abwägen.“

Die Polizei rechnet mit mehr als 100 Protestaktionen in ganz Schleswig-Holstein. Die Ministerin betonte, dass es einen intensiven und guten Austausch mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein gebe, der bei seinen geplanten Aktionen explizit auf Blockaden verzichten will und die Auswirkungen auf die Bevölkerung nicht zu groß werden lassen will. Allerdings sind unabhängig vom Bauernverband weitere Aktionen angezeigt worden, wie beispielsweise die Blockade von Autobahnauffahrten.

Vor diesem Hintergrund hat das Innenministerium den Versammlungsbehörden Hinweise zum Umgang mit diesen angekündigten Blockaden gegeben.

Das Innenministerium hat den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten deshalb eine zeitliche Befristung der Blockaden an den Autobahnauffahrten von 6 bis 9 Uhr vorgeschlagen. Zusätzlich sollen die dort geplanten Mahnwachen nicht gleichzeitig an unmittelbar benachbarten Auffahrten stattfinden. Damit wäre gewährleistet, dass es Autofahrerinnen und Autofahrern möglich ist, in relativer Nähe ihrer eigentlich geplanten Strecke auf die Autobahn auffahren zu können. Autobahnabfahrten und die Fahrbahnen der Autobahnen sind freizuhalten und insbesondere Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr müssen durchgelassen werden.

Soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist, können die Versammlungsbehörden neben diesen Auflagen auch weitere Beschränkungen vorgeben. Sütterlin-Waack kündigt an, dass die Polizei die öffentliche Sicherheit schützen wird. Sollte es dabei zu Straftaten kommen, werden diese konsequent verfolgt. Darüber hinaus warnte sie, dass die Proteste möglicherweise von Extremisten genutzt werden könnten. „Vor diesem Hintergrund ist mein ausdrücklicher Appell an alle Beteiligten: Verhalten Sie sich angemessen und lassen Sie sich nicht instrumentalisieren!“

Die Landespolizei bereitet sich intensiv auf die kommenden Tage vor und wird selbstverständlich mit verstärkten Kräften überall im Land im Einsatz sein. Einzelheiten zu den konkreten Vorbereitungen werden von Seiten der Landespolizei aus einsatztaktischen Gründen generell nicht bekannt gegeben. (PM/R.K.)

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Nachricht vom 7.1.24 13:30

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Montag, 06. Mai 2024

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