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Ab 28. März: Teil der Scharbeutzer Strandallee als Fußgängerzone - Änderungen auch in der Vorderreihe in Travemünde

Gemeindewappen Scharbeutz

Scharbeutz. Ab dem heutigen Donnerstag, dem 28. März 2024, wird der Teilbereich der Scharbeutzer Strandallee zwischen der Seestraße und dem Fischerstieg für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und als Fußgängerzone ausgewiesen.

Auch wird die Hydraulikpolleranlage den Verkehr im Einfahrtsbereich Fischerstieg/Strandallee wieder regeln.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen. Seitens der Polizei und der Gemeindeverwaltung wird darauf hingewiesen, dass lediglich die dortigen Anwohner, der Lieferverkehr in der Zeit von 8 bis 11 Uhr, Taxen in der Zeit von 18 bis 4.30 Uhr sowie Radfahrer die Fußgängerzone befahren dürfen, jedoch unter Rücksichtnahme auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger.

Verkehrliche Änderungen in der Vorderreihe ab 28. März: Sommerregelung für mehr Aufenthaltsqualität

Travemünde.
Um die Aufenthaltsqualität zu verbessern und den Gastronomen zusätzliche Flächen für die Außenbewirtung zur Verfügung zu stellen, ändern sich die verkehrlichen Regelungen in Travemünde in der Vorderreihe und am Ostpreußenkai während der Sommermonate.

Vom 28. März (Gründonnerstag) bis zum 28. Oktober wird die „Vorderreihe“ wieder zur saisonalen Fußgängerzone.

Es bleibt bei den folgenden Regelungen wie in den Vorjahren:

– Lieferverkehr von 5 bis 10 Uhr und 19 bis 22 Uhr
– Radverkehr in beide Richtungen von 19 bis 10 Uhr
– Taxen dürfen dort jederzeit fahren
– Personen mit einem Schwerbehinderten-Parkausweis dürfen unter Auslegung dieses Ausweises während den Lieferverkehrszeiten die Vorderreihe befahren und dort in diesen Zeiträumen auch parken.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden, die verkehrlichen Änderungen zu beachten. R.K.

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Nachricht vom 28.3.24 20:15

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(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Montag, 29. April 2024

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