TiNi24 - Timmendorfer Strand - Niendorf
TiNi24.de Partner aus
Timmendorfer Strand
und Niendorf/Ostsee


Restaurant Filou

Restaurant Filou Timmendorfer Strand

Zwischen Land und Meer das Beste geniessen.
Herzlich Willkommen!

Info




Golf - Ihre Leidenschaft?
Weltweit 20 bis 50%
Green Fee sparen.

Info



Statistik

Besucher gesamt:

10440352
Letzte Woche:
28951
Diese Woche:
25260
Besucher Heute:
5039
Gerade Online:
65


Ihre IP:
18.223.32.230
 
Gratis Newsletter
Tragen Sie sich hier ein!

 

Von Haffkrug bis Travemünde: Strände nur noch bis zum 31. März für Hunde und Pferde geöffnet

Verbotsschild

Scharbeutz-Timmendorfer Strand-Travemünde. Am Ostermontag, dem 1. April 2024, endet die Möglichkeit, die Strände von Scharbeutz und Haffkrug sowie in Timmendorfer Strand, Niendorf/Ostsee und Travemünde mit Hund und Pferd zu erkunden.

Die Gemeinde Scharbeutz weist darauf hin, dass Hunde, mit Ausnahme der Hundestrände (Abschnitt 4 – Höhe Grill-Master und Abschnitt 31 - nördlich der Jugendherberge), und Pferde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September nicht mit an den Strand genommen werden dürfen. Dieses gilt auch für frühe Morgenstunden und zur Abendzeit. Ferner sind Hunde im gesamten Dünenbereich verboten.

Hunden steht zusätzlich ein angelegter Hundeauslauf in der Scharbeutzer Heide zwischen Scharbeutz und Klingberg zur Verfügung, der ganzjährig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet ist. Dort können sich alle Hunde austoben und frei herumlaufen.

Im gesamten Bereich der „Strandallee“, des „Ostseeplatzes“, der Strandpromenade, der Seebrückenvorplätze, der Seebrücken, dem „Haffwiesen-Park“ in Haffkrug und dem Kurpark in Scharbeutz sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.

Geldbußen bis zu 1.000 Euro können fällig werden

Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht von Hunden oder das Mitnahmeverbot am Strand kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Für die Beseitigung ist der Hundehalter oder Hundeführer verantwortlich. Können Verursacher nicht beseitigter Verunreinigungen benannt oder ermittelt werden, so kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen.

Alle Informationen können auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz www.Gemeinde-Scharbeutz.de eingesehen werden. Spezielle Hunde-Knigge liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus, so auch in der Nachbargemeinde Timmendorfer Strand.

„Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt,“ so die Gemeindeverwaltung. Für Auskünfte steht Kay Burow unter Telefon 04503/7709-301 oder per E-Mail an Kay.Burow@Gemeinde-Scharbeutz.de zur Verfügung.

Auch in Timmendorfer Strand und in Niendorf/Ostsee sowie in Travemünde dürfen Hunde und Pferde ab dem 1. April nicht mehr an den Strand (außer an den Hundestränden). R.K.

Zum Foto ganz oben (zum Vergrößern bitte anklicken!): Wie hier in Niendorf/Ostsee weisen Schilder auf das Verbot am Strand hin. (Foto: René Kleinschmidt/Archiv)

Ihre Leser-Meinung und Leserbriefe richten Sie bitte per Mail an TiNi24.de ! Wir veröffentlichen Ihre Kommentare gerne bei uns, wenn sie mit Namen, Adresse und Telefonnummer versehen sind! Ihre Adresse und Rufnummern werden nicht veröffentlicht! Für den Inhalt von Leserbriefen und Kommentaren sind ausschließlich die jeweiligen Autoren verantwortlich! Eine Kürzung von Leser-Meinungen behält sich die Redaktion vor.

Nachricht vom 30.3.24 13:00

Besuchen Sie auch die Webseiten unserer Werbepartner in Timmendorfer Strand - Niendorf und Umgebung ! 

(c) INSIDE GROUP 2011 | Timmendorfer Strand - Niendorf | Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 02. Mai 2024

Startseite wählen Favoriten hinzufügen Kontakt Banner Seite empfehlen Impressum AGBs Datenschutzerklärung Red.